Mit den Maßnahmen, die im November und Dezember an den Schulen umgesetzt wurden, konnte dank Ihrer Hilfe das Infektionsgeschehen gedämpft werden. Um trotz der neuen Virusvariante Omikron weiterhin einen sicheren Schulalltag zu gewährleisten, wird die Sicherheitsphase, mit der wir am 10. Jänner an den Schulen ins neue Jahr starten, bis 28. Februar verlängert. In ganz Österreich findet daher weiterhin Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 und der Sicherheitsphase statt.
Hier die wichtigsten bereits bekannten Regelungen sowie einige Neuerungen im Überblick:
Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)
- An unserer Schule erfolgt in dieser Woche eine PCR-Testung.
- NEU ab 17. Jänner: 2 PCR-Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler.
· NEU ab 17. Jänner: Allen Lehrkräften und dem Verwaltungspersonal stehen pro Woche zwei PCR-Tests zur Verfügung. Für ungeimpfte Lehrkräfte und ungeimpftes Verwaltungspersonal sind zwei PCR-Tests pro Woche verpflichtend.
Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen)
- Alle Schülerinnen und Schüler zumindest einen Mund-Nasen-Schutz.
- Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal.
- KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)
Einheitliche Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement
- Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
- Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet.
- Wer FFP-2 Maske bzw. MNS trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich.
- Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.
Weiterführende Details sowie aktuelle Regelungen bzgl. Pädagogik und Schulorganisation, Externistenprüfungen, Aufnahmeverfahren (u. a. Schüler/inneneinschreibung) entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass, der Ihnen unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb zum Download zur Verfügung steht. Die zugehörige Verordnung befindet sich in Ausarbeitung.